AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma novolytics® GmbH Königsbergerstraße 10, 94036 Passau, Deutschland

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für Verträge mit der Firma novolytics®.

Das Unternehmen novolytics® GmbH wird betrieben von

novolytics GmbH

Spitalhofstraße 82

94032 Passau

Deutschland

Telefon: +49 851 20933012

E-Mail: info@novolytics.de

Rechtsform: GmbH

Geschäftsführer: Stephan Alois Bauer

HRB 11748, Amtsgericht Passau

Ust-IdNr. DE352167357

nachstehend als „wir“ oder „uns“ bezeichnet.

Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen uns und unserem Vertragspartner. Der Vertragspartner wird nachstehend als „Kunde“ bezeichnet.

§1 Anwendungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§2 Abschluss des Vertrages

1. Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Homepage oder in den sozialen Medien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden ein Angebot abzugeben.

2. Der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und uns kann schriftlich oder fernmündlich erfolgen.

3. Falls der Kunde Kaufmann oder eine Person wie eine Kaufmann am Geschäftsleben teilnimmt ist, kann der Vertragsschluss auch durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben durch uns erfolgen.

§ 3 Gegenstand des Vertrages

1. Die in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheit legen die Eigenschaften der Leistung umfassend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

2. Wir erbringen für unsere Kunden Leistungen im Bereich des Webdesign, der Erstellung von Online-Shops, der Erstellung von Landingpages (= Website, auf die ein potenzieller Kunde über eine Suchmaschine oder eine (Werbe-)Anzeige geleitet wird). Es handelt sich hierbei um eine einmalige Leistung, welche mit der Erstellung und der Abnahme durch den Kunden beendet ist. Weitergehende Leistungen (z.B. Betreuung der Website/Online-Shop) werden vertraglich nicht geschuldet. Es handelt sich insoweit um einen Internet Systemvertrag, welcher als Werkvertrag zu qualifizieren ist.

3. Wir verwalten für unsere Kunden die Schaltung von Werbeanzeigen über Google Ads oder Facebook Ads (= Service für Unternehmen, die Werbung für Ihre Webseiten in den Suchergebnisseiten anzeigen lassen wollen). Es handelt sich dabei um eine wiederkehrende Leistung, welche mit Ablauf der im Vertrag geregelten Dauer endet. Der Kunde hat grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Erfolges, welcher nach der Vorstellung des Kunden infolge der Onlinemarketingmaßnahmen eintreten sollte. Die Vertragsdauer bestimmt sich auf ein Jahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich künftig automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn der Kunde kündigt schriftlich spätestens vier Wochen vor Laufzeitende. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4. Besteht bereits eine Homepage oder ein Onlineshops beseitigen wir für unsere Kunden Fehler im Programm (sog. Bugs) der Homepage oder des Onlineshops (z.B. Vornahme von Änderungen an dem Online-Shop). Der zu zahlende Betrag wird anhand eines Stundensatzes in Höhe von 80,00€ für jede vollendete Stunde berechnet. Liegt ein berechtigtes Nacherfüllungsverlangen des Kunden in Folge der Erstellung eines Online-Shops/Landingpage vor, entstehen für den Kunden keine Kosten.

5. Wir erbringen für unsere Kunden Leistungen im Bereich des Hostings (Bereitstellen von Speicherplatz (Webspace) für das Veröffentlichen von Websites). Es handelt sich dabei um eine wiederkehrende Leistung. Die Vertragsdauer bestimmt sich auf ein Jahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich künftig automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn der Kunde kündigt schriftlich spätestens vier Wochen vor Laufzeitende. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

6. Wir betreuen für unsere Kunden Online-Shops (z.B. Wartung des Online-Shops). Es handelt sich hierbei um eine wiederkehrende Leistung. Die Vertragsdauer bestimmt sich auf ein Jahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich künftig automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn der Kunde kündigt schriftlich spätestens vier Wochen vor Laufzeitende. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7. Im Grundsatz sind alle Preisangaben in schriftlicher oder mündlicher Form als Nettopreise anzusehen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist von der Preisangabe grundsätzlich nicht mitumfasst.

8. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Leistungserbringung

1. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, soweit die Leistung den vertraglichen Verpflichtungen entspricht. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel von maximal einer Arbeitswoche – welche fünf Arbeitstage umfasst –) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch bzw. künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Ausfertigung des Auftrages erfolgt unter Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheit. Falls es eine Annahme – nach Mahnung durch uns – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Vertragspartner erfolgt ist, gilt der Entwurf als angenommen.

2. Während der Schaffungsphase sind wir berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Leistung als Teilabnahme vorzulegen (z.B. Entwurf der Werbefläche). Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, soweit die betreffenden Bestandteile der Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

3. Die vereinbarte Werklohnzahlung ist in den Fällen des § 3 Nr. 2, 4 dieser Bedingungen in vollem Umfang bei Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 7 Tage nach der Abnahme in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

4. Die vereinbarte Zahlung in den Fällen des § 3 Nr. 3,5,6 wird mit Vertragsschluss fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach dem Vertragsschluss in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

§ 5 Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten des Kunden

1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

2. Die Verjährungsfrist nach § 5 Nr. 1 gilt jedoch mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat.

b) Die Verjährungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.

c) Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

d) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

3. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Abnahme oder im Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung.

4. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme oder Erbringung der Dienstleistung gegenüber uns anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind in Textform und so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.

8. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung durch uns nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde uns den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen sind wir insbesondere berechtigt, die bei uns entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung oder die vom Kunden verlangte Nachbesserung, vom Kunden erstattet zu verlangen.

§ 6 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Hinweis: Nach Art. 6 Abs. 2 der Rom I – Verordnung werden hierdurch die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kunden, der Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Staat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hat, nicht berührt, wenn der Verwender seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Aufenthaltsstaat ausübt.

§ 7 Haftung

1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von Wir zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

2. Wir haften bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs haften wir für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer gegenüber uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Abs. (2) gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Wir haften bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Kunden vom Vertrag zurückzutreten bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

5. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes (§ 6 Nr.4) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 6 Nr. 2 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 6 Nr. 3 dieser Bedingungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 Gerichtsstand und abschließende Regelungen

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz unseres Unternehmens zuständig ist. Demnach ist der Gerichtsstand Passau. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

2. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, hat dies keine Auswirkungen auf den Rest des Vertrages.

Stand: 04.05.2021